Allgemeine Fahrtbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Unsere Allgemeinen Fahrtbedingungen gelten für alle Fahrten auf den Fahrgastschiffen der Stern und Kreisschiffahrt GmbH (z.B. Schiffstouren/Linientouren, Eventfahrten) sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren (etwa gastronomischen) Leistungen und Lieferungen durch uns. Sie gelten nicht für Charterfahrten; insoweit gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (Charterfahrten).
  2. Unsere Allgemeinen Fahrtbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Fahrtbedingungen abweichende Bedingungen des Fahrgastes* erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Fahrtbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Fahrtbedingungen abweichender Bedingungen des Fahrgastes* die Lieferung oder Leistung an den Fahrgast* vorbehaltlos ausführen.
  3. Unsere Allgemeinen Fahrtbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern* als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Person des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichem Sondervermögen, soweit nachstehend nichts anderes gilt.
  4. Mit dem Erwerb eines Fahrscheins, dem Unterzeichnen einer Reservierung oder eines Personenbeförderungsvertrages erkennt der Fahrgast* unsere Allgemeinen Fahrtbedingungen als verbindlich an.

§ 2 Fahrscheine für Schiffstouren/Linientouren und Eventfahrten

  1. Fahrscheine sind vor Antritt der Fahrt an den Tageskassen, auf den Schiffen, im Verkaufsbüro, im Callcenter und im Online-Shop zu erwerben. 
  2. Bei Erwerb eines Fahrscheins und Gutscheins über unser Callcenter bzw. per Brief oder E-Mail erfolgt der Vertragsabschluss durch nachfolgende Übersendung eines Angebots der Stern und Kreisschiffahrt GmbH per E-Mail, Brief oder per Fax und die ausdrückliche Bestätigung des:der Kunden:Kundin (Annahmeerklärung). 
  3. Wir weisen darauf hin, dass ein Widerrufsrecht für Verbraucher* gemäß § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Soweit die Stern und Kreisschiffahrt GmbH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Fahrscheine für Veranstaltungen (z.B. Eventfahrten), besteht daher kein Widerrufsrecht.
  4. Die Fahrscheine beinhalten die Daten der konkreten Fahrt (Bezeichnung der Fahrt, Datum, Uhrzeit, Abfahrtsort, Preis) und sind elektronisch erstellt und gedruckt.
  5. Fahrscheine, die ohne Preisnachlass erworben werden, sind bis zum Antritt der Fahrt übertragbar. 
  6. Fahrscheine sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und den zuständigen Kontrolleuren* auf Verlangen vorzuzeigen. Die Fahrscheine sind nur gültig am aufgedruckten Fahrtag. Wird bei einer Fahrkartenprüfung kein gültiger Fahrschein vorgelegt, so ist der erforderliche Fahrschein nachzulösen. 
  7. Sofern der Fahrschein für mehr als eine Person* erworben wurde, hat der:die Vertragspartner:in das Schiff als Erstes zu betreten.
  8. Sofern der Fahrschein insbesondere bei Eventfahrten gastronomische Leistungen beinhaltet, kommt für die Leistungen der Stern und Kreisschiffahrt GmbH nur ein Vertrag zu Stande, auch wenn aus technischen Gründen zwei Belege ausgestellt werden. Dies gilt auch für solche gastronomische Leistungen, die fakultativ/gesondert hinzugebucht werden können.
  9. Ausgestellte Fahrscheine werden bei nicht angetretener Fahrt nicht erstattet. Satz 1 gilt nicht, sofern der Fahrgast* vom Beförderungsvertrag vor Fahrtantritt aufgrund einer von der Stern und Kreisschiffahrt GmbH zu vertretenden Pflichtverletzung zurücktritt. Bei Reduzierung der Personenzahl bei Gruppenfahrkarten, die im Vorverkauf erworben wurden, werden keine Fahrgelderstattungen vorgenommen. Dies gilt grundsätzlich für den Erwerb von Fahrscheinen an den Tageskassen, auf den Schiffen, im Verkaufsbüro, im Callcenter und im Online-Shop. 
  10. Fahrunterbrechung ist dem Fahrgast* nur bei Linientouren, die lt. Fahrplan der Stern und Kreisschiffahrt GmbH mehrmals täglich stattfinden, gestattet. Der Fahrgast* hat das Recht, die Fahrt auf der gleichen Linientour am gleichen Tag mit einem später fahrenden Schiff fortzusetzen, solange genügend Platzkapazität auf dem Schiff vorhanden ist. Eine Rückvergütung nicht abgefahrener Strecken kann nicht gewährt werden.

§ 3 Gutscheine

  1. Gutscheine jeglicher Art gelten für alle von uns im Zeitpunkt der Einlösung angebotenen Fahrplanleistungen. 
  2. Für die telefonisch, per E-Mail, Brief oder Fax erworbenen Gutscheine über Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung (z.B. Eventfahrten) ohne fixiertes Leistungsdatum bzw. spezifischen Leistungszeitraum gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, sofern Sie Verbraucher* im Sinne des § 13 BGB sind: 

    Widerrufsrecht (gültig für den Erwerb von Gutscheinen)
    Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter*, der nicht der Beförderer* ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Stern und Kreisschiffahrt GmbH, Puschkinallee 15, 12435 Berlin (Telefon: 030/536360-0, Telefax: 030/536360-99, E-Mail-Adresse: info@sternundkreis.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

    Folgen des Widerrufs (gültig für den Erwerb von Gutscheinen)
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

    Muster-Widerrufsformular (gültig für den Erwerb von Gutscheinen)​​​​​​​
    Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

    An
    Stern und Kreisschiffahrt GmbH
    Puschkinallee 15, 12435 Berlin
    E-Mail: info@sternundkreis.de
    Fax: 030/536360-99

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*):
    Bestellt am(*)/erhalten am(*):
    Name des/der Verbraucher(s):
    Anschrift des/der Verbraucher(s): 

    Unterschrift des/der Verbraucher*(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
    Datum
    _____________________
    (* Unzutreffendes streichen)
  3. Eine Verlängerung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
  4. Für die Einlösung des Gutscheins gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Fristbeginn ist der Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.

§ 4 Voucher

Für Voucher von der Stern und Kreisschiffahrt GmbH und für von der Stern und Kreisschiffahrt GmbH akzeptierte Voucher gelten die Regelungen zu ausgestellten Fahrscheinen gemäß § 2 Ziffer 9. entsprechend.

§ 5 Fahrpreis

  1. Der Fahrpreis ergibt sich aus den bei Vertragsabschluss gültigen Preisverzeichnissen. Die Preisverzeichnisse sind u.a. an den Tageskassen, im Verkaufsbüro und auf der Homepage der Stern und Kreisschiffahrt GmbH einsehbar.
  2. Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen die im Fahrplan in der Regel als Prozentabschläge angegeben sind, beziehen sich immer auf den regulären Fahrpreis abzüglich des angegebenen Prozentsatzes und aufgerundet auf volle 0,10 Euro. Es wird immer nur eine Ermäßigung auf Anfrage gewährt.
  3. Sofern nichts anderes angegeben ist verstehen sich die Preise einschließlich aller anfallenden Gebühren und Abgaben sowie der gültigen Mehrwertsteuer. 

§ 6 Zahlungsziel, Zahlungsarten

Bei Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren benötigt die Stern und Kreisschiffahrt GmbH ein sogenanntes Mandat, das die Belastung Ihres Girokontos mit dem zu zahlenden Preis im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Bestätigung. In diesem Zusammenhang ermächtigt der Fahrgast* die Stern und Kreisschiffahrt GmbH, unter Zuhilfenahme der Concardis GmbH, Helfmann-Park 7, 65760 Eschborn und im Onlineshop unter Zuhilfenahme der InterCard AG, Mehlbeerenstr. 4, 82024 Taufkirchen Zahlungen vom angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen und weist sein Kreditinstitut an, diese Lastschrift einzulösen. Die Vorankündigungsfrist wird auf einen Tag verkürzt. Der Fahrgast* kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die mit seinem:ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Von Sparkonten ist kein Bankeinzug möglich.

§ 7 Fahrplanänderungen

  1. Bei Sturm, Hagel und anderen außergewöhnlichen Umständen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt sowie bei von uns unverschuldeten technischen Defekten und bei Wasserstraßen- oder Schleusensperrungen können wir die Fahrt abbrechen oder die Fahrtroute ändern. Veranstaltungen auf unseren Schiffen (Eventfahrten) können in diesen Fällen auch auf liegenden Schiffen durchgeführt werden. Erstattungs- und Ermäßigungsansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen; dies gilt auch für den von uns unverschuldeten Ausfall der Beschallungsanlage (z.B. Musik, Stadtbilderklärung). In all diesen Fällen besteht auch kein Anspruch auf Fahrpreisermäßigung.
  2. Uns bleibt der Einsatz anderer als im Fahrplan namentlich genannter Schiffe in jedem Fall vorbehalten. Die im Fahrplan ggf. abgebildeten oder genannten Schiffe sind lediglich beispielhaft aufgeführt. Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt.
  3. Den Anordnungen der Schiffsbesatzung* und der Schiffsführer:innen, die das Hausrecht für die Stern und Kreisschiffahrt GmbH ausüben ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste* unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für den Aufenthalt auf dem Außendeck und die Anweisungen zum Verhalten der Fahrgäste* beim Durchfahren von Brücken. Insbesondere bei Fahrten durch den Landwehrka-nal und über die innerstädtische Spree bestehen beim Passieren niedriger Brücken erhöhte Sicherheitsvorschriften.
  4. Das Rauchen ist nur auf Freidecks gestattet.
  5. Das Ein- und Aussteigen von Fahrgästen* in und an Schleusen ist unzulässig.
  6. Fahrgäste* können von der Schiffsbesatzung* von Bord verwiesen werden wenn sie die allgemeinen Fahrtbedingungen nachhaltig verletzen. Erstattungs- und Entschädigungsansprüche sind für diese Fälle ausgeschlossen.
  7. Die Stern und Kreisschiffahrt GmbH behält sich vor, alkoholisierten Personen* oder Gruppen mit überwiegend alkoholisierten Personen* von der Fahrt auszuschließen und gegebenenfalls vom Schiff zu verweisen.

§ 8 Rücktritt der Stern und Kreisschiffahrt GmbH

Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn folgende Mindest-Fahrgastzahlen* nicht erreicht werden (bei Schiffstouren/Linientouren (z.B. Brückenfahrt)):

In diesen Fällen erstattet die Stern und Kreisschiffahrt GmbH den Fahrpreis. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 9 Haftung

  1. Wir haften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns* für unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Fahrgastes* auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten durch uns beruhen. Einer Pflichtverletzung durch uns steht die eines gesetzlichen Vertreters* oder Erfüllungsgehilfen* gleich.
  2. Sollten Störungen oder Mängel an unseren Leistungen auftreten, werden wir bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Fahrgastes* bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Fahrgast* ist verpflichtet, das ihm* zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Fahrgast* verpflichtet, uns rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Störungen oder Mängel müssen vom Fahrgast* unmittelbar bei der Fahrt zur Prüfung gemeldet werden, wobei hierdurch die Regelungen in Ziffer 1. unberührt bleiben.
  3. Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern* bzw. den Begleitpersonen*. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord und auf den Steganlagen nicht gefährdet ist.

§ 10 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte (persönliche) Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Fahrgastes* auf dem Schiff. Wir übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch uns. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.
  2. Zurückgebliebene Gegenstände werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des betreffenden Fahrgastes* nachgesandt. Wir bewahren die Sachen 3 Monate auf; danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Die Kosten der Verwahrung hat der Fahrgast* zu tragen. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behalten wir uns nach Ablauf der Frist eine Vernichtung auf Kosten des Fahrgastes* vor.
  3. Fundsachen sind sofort bei der Schiffsbesatzung* zur Weiterleitung an die Stern und Kreisschiffahrt GmbH abzugeben.

§ 11 Haftung des Fahrgastes für Schäden

Der Fahrgast* haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Schiff, an Einrichtung, Inventar, Steganlagen etc.Der Fahrgast* haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Schiff, an Einrichtung, Inventar, Steganlagen etc.

§ 12 Sonstiges

  1. Nicht transportiert werden feuergefährliche, explosive, ätzende sowie übelriechende Stoffe.
  2. Fahrräder werden nicht befördert.
  3. Die Mitnahme von Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen ist auf den im Fahrplan der Stern und Kreisschiffahrt GmbH angegebenen Schiffen gestattet, sofern ausreichend Platzkapazität besteht. Eine Garantie für die Mitnahme wird allerdings nur bei Vorausbuchung gewährt. Bei allen übrigen Schiffen entscheidet das Schiffspersonal* über die Mitnahme.
  4. Die Mitnahme von Gepäck ist auf Schiffen der Stern und Kreisschiffahrt GmbH nur im Rahmen von Handgepäck bis 5 kg gestattet. 
  5. Die Mitnahme von Haustieren ist mit Ausnahme von Hunden ausgeschlossen. Die Mitnahme von sogenannten Schoßhunden (bis 5 kg) ist zulässig. Voraussetzung ist, dass das Schiff nicht vollständig ausgebucht ist und der Hund sich ruhig verhält. Die Mitnahme von größeren Hunden (über 5 kg) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet das Schiffspersonal* im Einzelfall. Bei Gestattung der Mitnahme behält sich die Besatzung* das Recht vor für den Hund einen Kinderfahrschein zu lösen. Hunde sind an Bord kurz an der Leine zu halten. Blindenhunde als Begleithunde können generell und kostenfrei mitgeführt werden.
  6. Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwiedergabegeräten ist an Bord nicht gestattet.
  7. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken an Bord der Schiffe ist strikt untersagt. Die Stern und Kreisschiffahrt GmbH behält sich das Recht auf Kontrollen vor.
  8. Video- und Tonaufnahmen sind nicht gestattet.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Sofern der:die Kunde:Kundin Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, so sind die Gerichte in Berlin für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der:die Kunde:Kundin Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
  2. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, gegenüber juristischen Personen und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Begriffsbestimmungen

*Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.