Allgemeine Fahrtbedingungen für Charter
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Unsere Allgemeinen Fahrtbedingungen gelten für alle Fahrten auf den Fahrgastschiffen der Stern und Kreisschiffahrt GmbH (z.B. Schiffstouren/Linientouren, Eventfahrten) sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren (etwa gastronomischen) Leistungen und Lieferungen durch uns. Sie gelten nicht für Charterfahrten; insoweit gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (Charterfahrten).
- Unsere Allgemeinen Fahrtbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Fahrtbedingungen abweichende Bedingungen des Fahrgastes* erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Fahrtbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Fahrtbedingungen abweichender Bedingungen des Fahrgastes* die Lieferung oder Leistung an den Fahrgast* vorbehaltlos ausführen.
- Unsere Allgemeinen Fahrtbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern* als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Person des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichem Sondervermögen, soweit nachstehend nichts anderes gilt.
- Mit dem Erwerb eines Fahrscheins, dem Unterzeichnen einer Reservierung oder eines Personenbeförderungsvertrages erkennt der Fahrgast* unsere Allgemeinen Fahrtbedingungen als verbindlich an.
§ 2 Vertragsabschluss
- Unsere Angebote verstehen sich grundsätzlich freibleibend/unverbindlich, es sei denn, diese werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Der Vertrag kommt durch die Übersendung des verbindlichen Vertragsangebots durch die Stern und Kreisschiffahrt GmbH und die Rücksendung dieses Vertragsdokuments mit der Unterschrift des Kunden zu Stande. Die Übersendung des Vertragsangebots und die Rücksendung des Vertragsdokuments nach Satz 1 kann per Post, als Scan per E-Mail oder per Telefax erfolgen.
- Wir weisen darauf hin, dass ein Widerrufsrecht für Verbraucher* gemäß § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen
Wir verpflichten uns, die von dem Kunden bestellten und von uns zugesagten Leistungen zu erbringen.
Bei Charterfahrten ist zwingend eine Cateringvereinbarung mit der Stern und Kreisschiffahrt GmbH abzuschließen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen – auch seiner Veranstaltungsteilnehmer – vereinbarten Preise an uns zu zahlen. Er haftet für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmenden in Anspruch genommenen Leistungen sowie für die von diesen verursachten Kosten. Dies gilt auch für die von ihm veranlassten Leistungen, Kosten und Auslagen von uns an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
- Der im Chartervertrag genannte Preis versteht sich für die im Chartervertrag genannten Leistungen und schließt die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Unsere Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung, ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen eines ggf. in Kraft tretenden Inkassoverfahrens anfallen trägt der Kunde. - Die Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung mit Gegenforderungen ist nur gestattet, soweit sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt bzw. im Rechtsstreit entscheidungsreif sind, oder von uns anerkannt sind.
- Sofern die gebuchte Personenzahl erhöht wird, erhöht sich der Preis für die Leistungen der Stern und Kreisschiffahrt GmbH entsprechend der Erhöhung der Personalzahl und Zusatzleistungen. Hiervon ausgenommen sind personenunabhängige Festbeträge und Zusatzleistungen. Sofern eine erhöhte Personenzahl später als 10 Tage vor der Fahrt bzw. nicht mitgeteilt wird, übernehmen wir keine Gewähr für eine quantitativ ausreichende gastronomische Leistung in Bezug auf Speisen, Getränke und Servicepersonal.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Stern und Kreisschiffahrt GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der Textform. Es gelten folgende Stornofristen:
bis 30 Tage vor der Fahrt kostenfrei
bis 14 Tage vor der Fahrt 35 %
bis 7 Tage vor der Fahrt 75 %
unter 3 Werktage vor der Fahrt/ Nichtantritt 90 %
des vereinbarten Preises.
Der Abzug ersparter Aufwendungen ist berücksichtigt. Dem Kunden steht jedoch der Nachweis frei, dass der Stern und Kreisschiffahrt GmbH kein oder ein geringerer Schaden im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom Vertrag oder dem Nichtantritt der Fahrt entstanden ist. - Die Reduzierung von gemeldeten Personenzahlen für Speisen und Getränke durch den Kunden ist kostenfrei bis 14 Tage vor der vereinbarten Veranstaltung. Bei einer späteren Reduzierung durch den Kunden sind wir berechtigt, 25 % des vereinbarten Preises für die gastronomische Leistung (Speisen) pro reduzierte Person zu berechnen. Bei Reduzierung der gemeldeten Personenzahl weniger als 7 Tage vor der vereinbarten Veranstaltung werden, 50% des Preises der vereinbarten gastronomischen Leistung (Speisen) pro reduzierte Person und bei weniger als 3 Werktage vor der vereinbarten Veranstaltung 90 % des Preises der vereinbarten gastronomischen Leistung (Speisen) pro reduzierte Person in Rechnung gestellt.
Der Abzug ersparter Aufwendungen ist berücksichtigt. Dem Kunden steht jedoch der Nachweis frei, dass der Stern und Kreisschiffahrt GmbH kein oder ein geringerer Schaden im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom Vertrag oder dem Nichtantritt der Fahrt entstanden ist.
§ 5 Rücktritt der Stern und Kreisschiffahrt GmbH
- Die Stern und Kreisschiffahrt GmbH hat das Recht ohne weitere Mahnung vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Charterpreis und ggf. gebuchte Nebenleistungen nicht zum Fälligkeitszeitpunkt bezahlt sind.
- Ferner ist die Stern und Kreisschiffahrt GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, falls etwa
- höhere Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. der Person, des Kunden oder des Zwecks gebucht werden,
- Bei berechtigtem Rücktritt durch uns entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Sollte uns bei einem Rücktritt nach den obigen Ziffern 1. oder 2. ein Schadenersatzanspruch gegen den Kunden zustehen, so können wir den Anspruch pauschalieren. Klausel § 4 gilt entsprechend.
- Wird aufgrund von extremen Wetterverhältnissen, Wasserstraßen oder Schleusensperrungen, von uns nicht zu vertretenden technischen Defekten am Schiff oder aus anderen von uns nicht zu vertretenden Umständen eine Fortsetzung der Fahrt auf der vereinbarten Route unmöglich, so kann die Fahrtroute geändert werden oder – falls dies nicht möglich ist – die Fahrt abgebrochen werden.
Ein Schadenersatzanspruch des Kunden ist für solche Fälle ausgeschlossen, es sei denn, es liegen Ausnahmen nach § 6 Ziffer 1. Sätze 3 und 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Charterfahrten inkl. Catering vor. - Wird aufgrund von höherer Gewalt i.S.d. § 5 Ziffer 2. 1.Spiegelstrich oder aus anderen von uns nicht zu vertretenden Gründen der Einsatz des vereinbarten Fahrgastschiffes unmöglich, behalten wir uns den Einsatz eines vergleichbaren anderen Schiffes vor. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz entsteht dadurch nicht, es sei denn, es liegen Ausnahmen nach § 6 Ziffer 1. Sätze 3 und 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen/Charter vor.
- Ist der Fahrtantritt oder die Durchführung einer Fahrt aufgrund von extremen Wetterverhältnissen oder Wasserstraßensperrungen oder aus anderen nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht möglich, steht dem Kunden das liegende Schiff für die Mietdauer an der nächstmöglichen geeigneten und mit dem Schiff erreichbaren Anlegestelle zur Verfügung. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz entsteht dadurch nicht.
STERN UND KREISSCHIFFAHRT GmbH | STERN UND KREIS Gastronomie und Service GmbH
Puschkinallee 15 | 12435 Berlin | info@sternundkreis.de | www.sternundkreis.de - Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die auf die objektiv fehlende Kreditwürdigkeit des Kunden schließen lassen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung die vereinbarten Leistungen zur Verfügung zu stellen. Als Rücktrittsgrund gelten auch falsche Angaben des Kunden über seine Kreditwürdigkeit.
- Die Stern und Kreisschiffahrt GmbH behält sich vor, stark alkoholisierte bzw. unter Drogen stehende Personen oder Gruppen mit überwiegend stark alkoholisierten bzw. unter Drogen stehenden Personen von der Fahrt auszuschließen oder vom Schiff zu verweisen.
- Auf- und Abbauzeiten seitens des Kunden bedürfen der Schriftform.
§ 6 Haftung
- Wir haften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten durch uns beruhen.
Einer Pflichtverletzung durch uns steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. - Sollten Störungen oder Mängel an unseren Leistungen auftreten, werden wir bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, uns rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Störungen oder Mängel müssen von dem Kunden unmittelbar bei der Veranstaltung zur Prüfung gemeldet werden. Die vorgenannten Verpflichtungen lassen die Regelung nach § 6 Ziffer 1. Sätze 2 und 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen/Charter unberührt.
- Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord und auf den Steganlagen nicht gefährdet ist.
§ 7 Mitbringen und Mitnehmen von Speisen und Getränken, Dekorationen - Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
- Das Aufstellen und Anbringen von eigenen feuerfesten Dekorationen des Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Stern und Kreisschiffahrt GmbH. Wir übernehmen keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch die Aufstellung und das Anbringen eigener Dekorationen des Kunden.
§ 7 Mitbringen und Mitnehmen von Speisen und Getränken, Dekorationen
- Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
- Das Aufstellen und Anbringen von eigenen feuerfesten Dekorationen des Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Stern und Kreisschiffahrt GmbH. Wir übernehmen keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch die Aufstellung und das Anbringen eigener Dekorationen des Kunden.
§ 8 Fremdcatering
- Abstand / Korkgeld
Für Fremdcatering berechnen wir einen Abstand / Korkgeld. Dieser beträgt 18,00 € brutto, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Person, wenn vom Veranstalter / Fremdcaterer eigene Speisen und Getränke mit an Bord unserer Schiffe gebracht werden. Bringt der Veranstalter / Fremdcaterer nur Speisen mit und der Getränkeumsatz wird über die Stern und Kreisschiffahrt GmbH abgerechnet, beträgt der Abstand / Korkgeld 9,00 € brutto inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Person. Sämtliches gastronomisches Personal muss über den Fremdcaterer gestellt werden. Am Veranstaltungstag werden die Gäste durch unser Personal eingezählt. - Personalkosten Gastronomie:
Für die Betreuung des Inventars, wird seitens der Stern und Kreisschiffahrt GmbH ein Koch und ein Teamleiter (auf Schiffen mit Bistroküche nur ein Teamleiter) eingesetzt, wir berechnen 40,00 € netto, zzgl. 19% MwSt. pro Stunde. Zur Berechnung der Personalkosten werden die tatsächlich anfallenden Stunden inklusive der Vor- und Nacharbeiten herangezogen. - Vor- und Nachbereitung:
Die Vor- und Nachbereitung durch den Fremdcaterer findet an der Schiffsbrücke im Heimathafen des Schiffes statt. Für die Vorbereitung werden 2 Stunden, für die Nachbereitung wird 1 Stunde eingeplant. Die Personalkosten für die Betreuung durch einen Mitarbeiter der nautischen Besatzung (Versicherung etc.) sind mit der Schiffsmiete abgedeckt, es sei denn die Vor- und / oder Nachbereitung dauert länger als eben genannt. In diesem Fall würden weitere Personalkosten in Höhe von 40,00 € netto, zzgl. 19% MwSt. pro Stunde berechnet.
STERN UND KREISSCHIFFAHRT GmbH | STERN UND KREIS Gastronomie und Service GmbH
Puschkinallee 15 | 12435 Berlin | info@sternundkreis.de | www.sternundkreis.de - Inventar:
Die an Bord vorhandenen Gerätschaften der Küche, das Geschirr, Bestecke und Gläser können durch den Fremdcaterer genutzt werden, wobei das Inventar gereinigt und vollständig an uns zurückgegeben werden muss. Für zerbrochenes Geschirr und Gläser berechnen wir 3,50 € netto, zzgl. 19% MwSt. pro Stück. Sollte das Inventar in Menge und Qualität den Ansprüchen des Fremdcaterers nicht gerecht werden, kann eigenes Geschirr etc. mitgebracht werden, hierbei muss berücksichtigt werden, dass wir unser Equipment nicht von Bord nehmen können und die Lagerfläche an Bord begrenzt ist. - Reinigung:
Nutzt der Fremdcaterer unsere Bordküche, muss diese im gereinigten Zustand an uns zurückgegeben werden. Für eine Endreinigung, die durch uns durchgeführt werden muss, wird nach Aufwand eine Rechnung gestellt. - Kühlmöglichkeiten:
Da unsere Schiffe im permanenten Einsatz sind, sowohl im Linien- als auch im Charterverkehr, stehen dem Fremdcaterer nur begrenzt Kühlmöglichkeiten zur Verfügung, wir bitten Sie, dies bei Ihrer Planung zu berücksichtigen.
§ 9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
- Mitgeführte (persönliche) Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden auf dem Schiff. Wir übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch uns. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.
- Zurückgebliebene Gegenstände der Veranstaltungsteilnehmenden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des betreffenden Teilnehmers nachgesandt. Wir bewahren die Sachen 3 Monate auf; danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Die Kosten der Verwahrung hat der Kunde zu tragen. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behalten wir uns nach Ablauf der Frist eine Vernichtung auf Kosten des Kunden vor. Fundsachen sind sofort bei der Schiffsbesatzung* zur Weiterleitung an die Stern und Kreisschiffahrt GmbH abzugeben.
§ 10 Behördliche Erlaubnisse und GEMA-Meldung
- Für die Veranstaltung ggfs. notwendige Auflagen und Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
- Musik und Tanz an Bord müssen von dem Kunden der GEMA (www.gema.de) rechtzeitig vor Fahrtantritt angemeldet werden. Die Stern und Kreisschiffahrt GmbH ist verpflichtet, die anmeldepflichtigen Veranstaltungen an die GEMA zu melden. Dem Kunden obliegt die Zahlung der GEMA-Gebühren.
- Der Kunde stellt die Stern und Kreisschiffahrt GmbH im Falle von Lärm- und Umweltbeeinträchtigungen von Ansprüchen Dritter, auch öffentlichen Dienststellen und Behörden frei.
- Es gilt das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin LImSchG Bln.
§ 11 Haftung des Kunden für Schäden
Der Kunde haftet für alle Schäden am Schiff, an Einrichtung, Inventar und Steganlagen etc., die durch Veranstaltungsteilnehmende, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen aus seinem Bereich oder durch ihn selbst verursacht werden.
§ 12 Sonstiges
- Sperrige Gepäckstücke können nur, soweit Platz vorhanden ist, mit befördert werden. Nicht transportiert werden feuergefährliche, explosive, ätzende sowie übelriechende Stoffe.
- Rollstühle und Kinderwägen können nur nach Absprache an Bord genommen werden.
- Die Mitnahme von Hunden oder sonstigen Tieren bedarf einer vorherigen Genehmigung.
- Die Route ist abhängig von den Schleusenöffnungszeiten, Eis- und Nebelfreiheit.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des i.S.d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, so sind die Gerichte in Berlin für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
- Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, gegenüber juristischen Personen und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Begriffsbestimmungen
- Charterfahrten bzw. Schiffscharter sind Fahrten, bei denen der Kunde ein Schiff für einen bestimmten Zeitraum mietet.
*Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.