Allegemeine Geschäftsbedingungen · Gastronomie

Diese Bedingungen gelten zur Durchführung von Veranstaltungen auf unseren Fahrgastschiffen sowie für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen durch die Stern und Kreis Gastronomie und Service GmbH, nachfolgend SuK genannt.
Ziffer 1.
Die mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen von Veranstaltungen, die das gastronomische Angebot, den Ablauf von Veranstaltungen und weitere Leistungen und Lieferungen beinhalten, sind für den Veranstalter und für die SuK bindend.
Ziffer 2.
Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers.
Ziffer 3.
Die Rechnungen der SuK sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Ziffer 4.
Bei der Kalkulation unserer Speisenbuffets setzen wir eine Mindestpersonenzahl von 20 Gästen voraus, bei Unterschreitung der Mindestpersonenzahl berechnen wir einen Aufschlag von 10% des in Auftrag gegebenen Speisenbuffets pro teilnehmender Person.
Der Veranstalter muss der SuK die endgültige Zahl der Teilnehmr spätestens drei Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Für Reduzierungen von gemeldeten Personenzahlen unter 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir dem Auftraggeber 50 % der vereinbarten gastronomischen Leistungen, bei Unterschreitung von 24 Stunden berechnen wir 100% der vereinbarten gastronomischen Leistungen. Bei Überschreitung der gemeldeten Personenzahl ohne vorherige Information an die SuK, übernimmt SuK keine Gewähr für die Quantität der Veranstaltung bezüglich der Speisen- und Getränkeversorgung, sowie der personellen Betreuung der Veranstaltung.
Ziffer 5.
Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass dies die SuK zu verantworten hat, so behält die SuK den Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung; je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Beköstigung, vorgesehen waren. Absagen von Seiten des Veranstalters haben schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Vergütung ist bis 8 Tage vor der Fahrt kostenfrei. Bei Stornierungen vom 7. bis 4. Tag vor der Veranstaltung berechnet die SuK eine Vergütung von 50% der vereinbarten Leistungen. Bei Stornierungen, die weniger als vier Tage vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden, berechnen wir 100% der vereinbarten Leistungen. Selbstverständlich bleibt Ihnen der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden bzw. wesentlich niedriger als durch die pauschalen Stornokosten berechnet.
Ziffer 6.
Bei Pauschalveranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, berechnet die SuK nicht eingeschlossene Leistungen per Einzelnachweis.
Ziffer 7.
Wünscht der Veranstalter mehr Personal als erfahrungsgemäß von der SuK eingesetzt wird, trägt der Veranstalter diese zusätzlichen Kosten.
Ziffer 8.
Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Die SuK kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen der Schiffe vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit der SuK abzustimmen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere das Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht; im Zweifelsfalle kann die SuK die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen. Die SuK haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Ziffer 9.
Soweit die SuK für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und für Rechnung des Veranstalters: der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt die SuK von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Ziffer 10.
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden: in diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet. Die Höhe des Betrages erfolgt in Absprache mit der SuK und richtet sich nach dem entgangenen Umsatz.
Ziffer 11.
Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen oder Hinweise auf sonstige Veranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung der SuK. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, und werden dadurch wesentliche Interessen der SuK beeinträchtigt, so hat die SuK das Recht, die Veranstaltung abzusagen: in diesem Falle gilt Ziffer 5 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und einer Vergütung) entsprechend.
Ziffer 12.
Hat die SuK begründeten Anlaß zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt, kann sie die Veranstaltung absagen.
Ziffer 13.
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
Ziffer 14.
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausdrücklich Bestandteil des Vertrages. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen öffentlich aus und werden von der SuK auf Verlangen ausgehändigt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stern und Kreis Gastronomie & Service GmbH
Stand 06/2009
