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Allgemeine Geschäftsbedingungen · Charter

AGB

Zahlungs- und StornierungsbedingungenDer Fahrpreisist bis 14 Tage vor Antritt der Fahrt auf eines der auf der Rechnungangeführten Konten der Stern und Kreisschiffahrt GmbH zu überweisen.Wirbitten, die beiliegende Kopie zum Zeichen Ihres Einverständnissesinnerhalb von 3 Wochen ab Ausstellungsdatum zu unterschreiben, da dervorliegende Vertrag andernfalls seine Gültigkeit verliert. Im Falleeines Rücktritts vom Vertrag, der in schriftlicher Form vorliegen muß,berechnen wir anstatt des Fahrpreises eine Stornierungsgebühr:biseinschließlich 90 Tage vor Fahrtantritt 30% desBeförderungsentgeltesbis einschließlich 14 Tage vor Fahrtantritt 50%des Beförderungsentgeltesbis einschließlich 7 Tage vor Fahrtantritt 75%des Beförderungsentgeltesab dem 3. Tag vor Fahrtantritt100% desBeförderungsentgeltes

Selbstverständlich bleibtIhnen der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nichtentstanden bzw. wesentlich niedriger als durch die pauschalenStornokosten berechnet. Veranstaltungen mit Musik an Bord sind bei derGEMA, Bezirksdirektion Berlin, Keithstraße 7, 10787 Berlin rechtzeitigvor Stattfinden der Veranstaltung anzumelden.Bei höherer Gewalt,technischen Ausfällen und nicht durch die Reederei zu vertretendeEreignisse bleibt der Reederei der Einsatz anderer, namentlich nichtgenannter Schiffe, vorbehalten.Auszug aus den allgemeinenFahrbedingungenDer Reederei bleibt der Einsatz anderer als im Fahrplannamentlich genannter Schiffe in jedem Fall vorbehalten.Auskünfte werdennach bestem Wissen erteilt. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals undder Schiffsführer ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zurSicherheit der Fahrgäste gemäß §§ 1.03/1.07/9.04/9.05 und 9.06 derBinnenschiffahrtsstraßen-Ordnung unbedingt Folge zu leisten. Dienautische Verfügungsgewalt verbleibt bei der Reederei. Das Ein- undAussteigen von Fahrgästen in und an den Schleusen ist unzulässig. Dabei Durchfahrten durch den Landwehrkanal beim Passieren der niedrigenBrücken erhöhte Sicherheitsvorschriften zu berücksichtigen sind, istden Anordnungen des Schiffspersonals Folge zu leisten. FürBeschädigungen an Landebrücken, Schiff, Einrichtung, Inventar usw.haftet, auch ohne Nachweis eines Verschuldens, der Mieter, der denSchaden verursacht hat. Bei Veranstaltungen ist auf das Einhalten derLärmschutzverordnung (LärmVO) zu achten.Beschwerden sind nachUnterrichtung des Schiffsführers an die Reederei zu richten.AllgemeineGeschäftsbedingungen der Stern und Kreisschiffahrt GmbHStand 06/2009